Konzil - Gruppenarbeit: Rumpf e.V
* 2 Diskussionsergebnisse und Empfehlungen:
* 3 Kommentare
o 3.1 Kommentar 019-1
Reduktion des e.V. auf einen Rumpf-Verein mit folgenden Aufgaben:
* Inhaber und Schutz der Markenrechte (Jesus Freaks, Freakstock, Logo)
* Betrieb eines Büros als allgemeine Anlauf- und Koordinationsstelle (Anfragen, Interviewtermine, Resourcen)
* Betrieb einer mehrsprachigen Web-Seite für
o Darstellung der gemeinsamen Werte
o überregionaler Informationsaustausch
Finanzierung durch:
* Einnahmen von der Stiftung
* Spenden
* Mitgliedsbeiträge
* Lizenzeinnahmen
Mitglieder:
* Vertreter der Regionen
* Vertreter der angeschlossenen Länder (eventuell ohne Stimmrecht)
* Vertreter der überregionalen Arbeitsbereiche
* Fördermitglieder ohne Stimmrecht
Nachteil: Eventuell hat der Verein zu wenige mildtätige Ziele und ist deswegen nicht berechtigt, Steuervorteile in Anspruch zu nehmen.
Ergänzungen:
Will-O-Freak und FLT sollen reihum auf Einladung von den Regionen durchgeführt werden.


Kommentar 019-1
* Thema: Rumpf-e.V.
* Protokollnummer: 019
* Datum/Zeit: 2007-05-19 20:14
Ergänzungen und Verfeinerung
Grundsätzlich ist dieser e.V. Vorschlag für die meisten existierenden Modelle anwendbar, tritt also nicht in Konkurenz, sondern versteht sich als Ergänzung.
Nun eine Erweiterungen zum e.V.-Vorschlag bezüglich der Ziele: "Der Rumpf-e.V. soll auch einen rechtlichen und finanziellen Rahmen für überregionale Veranstaltungen liefern, konkret für FLT und Will-O-Freak."
Bezüglich Gemeinnützigkeit: Durch Förderung der Kommunikation durch Büro und "Collaboration Web Tool" UND durch den Auftrag, Schulungen anzubieten, kann eventuell auch der Rumpf-e.V. gemeinnützig sein.
Das Freakstock und andere Großveranstaltungen sollen in einen eigenständigen, normalen (nicht gemeinnützigen) Verein ausgelagert werden, der vom Rumpf-e.V. das bestehende Material in den Containern zur Verfügung gestellt bekommen, und das Recht auf den Namen "Freakstock". Durch Verträge ist sichergestellt, daß der Rumpf-e.V. die Namensrechte wieder entziehen kann.
Was im Vereinsrecht-Thema nicht so klar dargestellt war, ist:
* die Mitglieder wählen den Vorstand aus den eigenen Reihen.
* die Mitglieder bestimmen, welche neuen Mitglieder aufgenommen werden.
* durch die Aufnahme wird ein Arbeitskreis oder Region Teil der Jesus Freaks.
* der Verein kann Angestellte haben, welche die Vereinsziele umsetzen.
(Büroangestellte, Lehrer/Prediger, Webmaster...).
* der Vorstand hat Weisungsbefugnis gegenüber den Angestellten.
* der Vorstand kann einen Geschäftsführer einsetzen, der über die
Alltagsgeschäfte wacht.
* Ziel ist, Vorstand und Mitglieder wenig zu belasten.
Meines Erachtens soll es *keine* Weisungsbefugnis des Vorstandes bezüglich der Regionen geben - die Vorstandsfunktionäre sind ja auch nur Regio-Leiter und damit funktional auf gleicher Ebene. Wenn geistliche Direktive von jemandem ausgehen soll, dann vom Kollegium der Regio- und Arbeitsbereichsvertreter.
Vorteil:
Der Verein hat keinen "Mach-alles-und-erfüll-den-Missionsauftrag", sondern ganz klar eingeschränkte Aufgabengebiete. Dadurch ist eine Verzettelung in tausende Aufgaben vermieden, die Arbeitsbelastung und die Kosten halten sich in Grenzen.